Förderantrag stellen

Die Gesellschaft zur Förderung der Hochschule für Musik Freiburg e. V. unterstützt Studierende der Hochschule bei der Teilnahme an Meisterkursen und Wettbewerben im gewählten künstlerischen Hauptfach (allerdings nicht Probespieltraining), sowie Sommerakademien und speziellen Fortbildungsveranstaltungen. Eine Förderung kann grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr vergeben werden.

Förderberechtigt sind alle Studierende der Hochschule für Musik Freiburg, soweit die Maßnahme nicht in die vorlesungsfreie Zeit des letzten Studiensemesters fällt. (Austauschstudierende können jedoch keine Förderung zur Teilnahme an Meisterkursen erhalten. Inwieweit eine Förderung zur Teilnahme an Wettbewerben bewilligt werden kann, obliegt einer Einzelfallprüfung). Auch Mitglieder der Freiburger Akademie zur Begabtenförderung können für Wettbewerbe und Meisterkurse eine Förderung erhalten.

Im Übrigen kann die Teilnahme an Meisterkursen nicht gefördert werden, wenn die Hauptfachlehrerin oder der Hauptfachlehrer diesen Kurs gibt.

Wir bezuschussen nur Fahrtkosten (günstigste Alternative), angemessene Übernachtungskosten sowie Anmelde- und Teilnahmegebühren bei Meisterkursen und Wettbewerben. Verpflegungskosten übernehmen wir nicht. Bei Kostenpauschalen (ein Preis für Übernachtung und Verpflegung) erfolgt für die Verpflegung ein pauschaler Abschlag. Wichtig: Reisekosten für Flüge innerhalb Europas bezuschussen wir aus Klimaschutzgründen nicht.

Eine Förderung kann bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten betragen. Je nach vorhandenen Mitteln des Vereins kann dieser Zuschuss allerdings auch geringer sein. Die Entscheidung hierüber fällt der Vorstand der Gesellschaft zur Förderung der Hochschule für Musik Freiburg e. V. jeweils rechtzeitig vor Beginn eines Förderjahres.

Antragsverfahren

Anträge auf eine Förderung sind schriftlich unter Verwendung eines Antragsformulars zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind im Rektoratssekretariat vorrätig. Sie stehen unter den unten stehenden Links auch zum Download zur Verfügung. Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.

Dem Antrag muss ein ausführliches Gutachten des Hauptfachlehrers beigelegt werden. Auch dieses Formular steht unten zum Download zur Verfügung. Ohne dieses Gutachten werden Anträge nicht angenommen.

Die Anträge müssen Folgendes enthalten:

  • Art der Fördermaßnahme (zum Beispiel Meisterkurs, Wettbewerb), Zeitdauer und Ort
  • eine genaue Kostenübersicht (wenn möglich auch die Angabe von Verpflegungsanteilen in einer Pauschale für die Unterbringung, da wir diese nicht bezuschussen)
  • eine kurze Darstellung, was sich der/die Studierende vom Meisterkurs verspricht
  • einen Prospekt oder einen Link mit Informationen über die Maßnahme, aus dem neben den Gebühren auch ersichtlich ist, wer bei Meisterkursen was unterrichtet bzw. aus dem die Bedeutung eines Wettbewerbs hervorgeht

Anträge sind bei der Assistenz des Kanzlers der Hochschule vor der Veranstaltung mit den vollständigen Angaben und Unterlagen abzugeben. Anhänge müssen grundsätzlich vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung eingereicht werden. Später eingehende Anträge für diesen Förderzeitraum können nicht mehr berücksichtigt werden.

Pro Person darf pro Kalenderjahr nur 1 Antrag gestellt werden.